RoHS-Konformitätsinitiative (EU-RoHS-Richtlinie, 2002/95/EG)
Die RoHS-Richtlinie verlangt, dass ab dem 1. Juli 2006 neue elektrische und elektronische Geräte (EEE), die auf den Markt gebracht werden, kein Blei, Quecksilber, Cadmium, Chrom VI, polybromierte Biphenyle (PBB) oder polybromierte Diphenylether (PBDE) enthalten. Die Richtlinie sieht spezifische Ausnahmen vor, wenn die Eliminierung oder der Ersatz eines dieser sechs Stoffe technisch oder wissenschaftlich nicht praktikabel ist oder wenn die Umwelt, die Gesundheit und/oder die Sicherheit der Verbraucher negativ beeinträchtigt wird.
ACTIS Computer Solutions zielt darauf ab, die Umweltbelastungen zu minimieren, indem systematisch Umweltaspekte im Produktdesign berücksichtigt werden. Die in diesem Dokument beschriebenen gesetzlichen Umweltanforderungen basieren auf den Umweltzielbereichen von ACTIS Computer (z. B. umweltrelevante Substanzen) und teilweise auf gesetzlichen Vorgaben (wie z. B. der Richtlinie 2002/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Januar 2003 über die Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in elektrischen und elektronischen Geräten ('RoHS') und der Richtlinie 2002/96/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Januar 2003 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte ('WEEE').
Alle von ACTIS Computer Solutions gelieferten Produkte müssen der folgenden Stoffliste entsprechen:
Maximale Konzentrationswerte der RoHS-restriktierten Substanzen sind:
Quecksilber: 0,1 % nach Gewicht 1000 ppm
Cadmium : 0,01 % nach Gewicht 100 ppm
Blei: 0,1% nach Gewicht 1000 ppm
Chromium (Vl) : 0,1% nach Gewicht 1000 ppm
PBB : 0,1 % nach Gewicht 1000 ppm
PBDE: 0,1 % nach Gewicht 1000 ppm
Der allgemeine ACTIS-Computerplan in Bezug auf RoHS lautet wie folgt: Alle RoHS-nichtkonformen Produkte werden spätestens am 1. Juli 2006 Optionen mit RoHS-konformen Materialien zur Verfügung haben. In einigen Fällen kann die nichtkonforme Version vollständig eingestellt oder nur OEM-Kunden für maßgeschneiderte Produkte angeboten werden.